Honorar- und Rechnungsstellung
In der Regel kommen meine Klienten selber für das Honorar auf, denn als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie kann ich nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher stelle ich für meine Leistungen eine Privatliquidation aus. Sollte eine private Krankenversicherung vorliegen, hängt es von der Versicherung und dem Tarif ab, ob psychotherapeutische Heilbehandlungen durch einen Heilpraktiker mit eingeschlossen sind. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag entsprechend und achten Sie auch auf mögliche Sperrfristen. Das gilt auch für Zusatzversicherungen gesetzlich Krankenversicherter.
Selbstverständlich helfe ich gerne bei der Klärung, bitte bringen Sie dann Ihre Unterlagen zum vereinbarten Erstgespräch mit.
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, Ihre Rechnung für eine psychotherapeutische Behandlung als „außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuererklärung mit anzusetzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Ihre Vorteile als SelbstzahlerIn
- Sie bleiben unabhängig und selbstbestimmt!
- Sie entscheiden selbst über Behandlungsdauer und Sitzungsfrequenz
- Sie erhalten jetzt Unterstützung
- Sie müssen keine monatelangen Wartezeiten in Kauf nehmen oder langwierige Gutachten verfassen lassen
- Sie müssen keine Sperrfristen beachten, wenn Sie bereits eine Therapie beendet oder abgebrochen haben sollten
- Ich unterliege der Schweigepflicht – erst einmal wissen nur Sie und Ich von Ihren Problemen
- Möchten Sie die anfallenden Kosten von einer privaten Kranken(zusatz)Versicherung
erstattet bekommen, erhält Ihre Versicherung entsprechende Informationen - Sie sind es sich selbst wert!
- Zu Beginn verschaffen wir uns gemeinsam ein Bild Ihrer Situation. Dafür arbeite ich mit einer Arbeitsdiagnose, sie ist ein Werkzeug für unsere Arbeit und kein Etikett
Zahlungsmodalitäten
Sollen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch einen Krankenversicherer erstattet werden, erhalten Sie eine nach den Positionen der Gebührenordnung für Heilpraktiker spezifizierte Rechnung.
In allen anderen Fällen wird pro Sitzung à 60 Minuten ein festes Honorar vereinbart, das direkt im Anschluss an die Sitzung bar oder per EC-Zahlung zu begleichen ist. Selbstverständlich erhalten Sie auch hier eine Quittung.