Honorar

Home / Honorar

Honorar- und Rechnungsstellung

In der Regel kommen meine Klienten selber für das Honorar auf, denn als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie kann ich nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Daher stelle ich für meine Leistungen eine Privatliquidation aus. Sollte eine private Krankenversicherung vorliegen, hängt es von der Versicherung und dem Tarif ab, ob psychotherapeutische Heilbehandlungen durch einen Heilpraktiker mit eingeschlossen sind. Sehr gute Erfahrungen wurden u.a. mit folgenden Versicherungsgruppen gemacht: Allianz, Barmenia und Continentale. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag entsprechend und achten Sie auch auf mögliche Sperrfristen. Das gilt auch für Zusatzversicherungen gesetzlich Krankenversicherter.

Selbstverständlich helfe ich gerne bei der Klärung, bitte bringen Sie dann Ihre Unterlagen zum vereinbarten Erstgespäch mit.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, Ihre Rechnung für eine psychotherapeutische Behandlung als „außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuererklärung mit anzusetzen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Ihre Vorteile als SelbstzahlerIn

  • Sie bleiben unabhängig und selbstbestimmt!
  • Sie entscheiden selbst über Behandlungsdauer und Situngsfrequenz
  • Sie erhalten jetzt Unterstützung
  • Sie müssen keine monatelangen Wartezeiten in Kauf nehmen oder langwierige Gutachten verfassen lassen
  • Sie müssen keine Sperrfristen beachten, wenn Sie bereits eine Therapie beendet oder abgebrochenen haben sollten
  • Nur Sie und ich wissen, dass Sie da sind!
  • Ich unterliege der Schweigepflicht und pflege kein Reporting-System bei Versicherungen
    somit hat Ihr Besuch der Praxis keinen Einfluss auf eine mögliche Übernahme ins Beamtenverhältnis oder auf den Abschluss von Versicherungen, z.B. bei Berufsunfähigkeit
  • Sie sind es sich selbst wert!
  • keine Diagnose mit Krankheitswert und keine Behandlungspläne

Zahlungsmodalitäten

Sollen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch einen Krankenversicherer erstattet werden, erhalten Sie eine nach den Positionen des Gebührenordnung für Heilpraktiker spezifizierte Rechnung.

In allen anderen Fällen wird  pro Sitzung à 60 Minuten ein festes Honorar vereinbart, dass direkt im Anschluß an die Sitzung bar oder per EC-Zahlung zu begleichen ist. Selbstverständlich erhalten Sie auch hier eine Quittung.